Language of document :

Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2015 – Typke/Kommission

(Rechtssache T-214/13)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend das Auswahlverfahren EPSO/AD/230-231/12 – Stillschweigende Verweigerung des Zugangs – Verweigerung des Zugangs – In der Erwiderung gestellter Antrag auf Anpassung der Anträge – Frist – Rücknahme der stillschweigenden Entscheidung – Erledigung – Begriff des Dokuments – Abruf und Organisation in elektronischen Datenbanken enthaltener Informationen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Rainer Typke (Hasbergen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Cortese und Rechtsanwältin A. Salerno)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und B. Eggers)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung des Generalsekretariats der Kommission vom 5. Februar 2013, mit der der erste Antrag des Klägers auf Zugang zu Dokumenten betreffend die Vorauswahltests des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/230-231/12 (AD5-AD7) (Gestdem 2012/3258) abgelehnt wurde, und zum anderen der stillschweigenden Entscheidung des Generalsekretariats der Kommission, die am 13. März 2013 ergangen sein soll, mit der der zweite Antrag des Klägers auf Zugang zu Dokumenten betreffend dieselben Tests (Gestdem 2013/0068) abgelehnt wurde

Tenor

Die Anträge der auf die Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung, mit der der Zugang zu Dokumenten im Verfahren GESTDEM 2013/0068 verweigert wurde, gerichteten Klage haben sich erledigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Herr Rainer Typke trägt die Kosten.

____________

1     ABl. C 171 vom 15.6.2013.