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Amtsblattmitteilung

 

Klage der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 27. Mai 2004

(Rechtssache T-191/04)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Deutschland), hat am 27. Mai 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt R. Kaase.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tesco Stores Limited.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 23. März 2004 (Beschwerdesache R 486/2003-1) aufzuheben;

dem Amt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "METRO" für Waren, die im vorliegenden Verfahren nicht streitig sind (Anmeldung Nr. 000779116).Inhaber der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:Tesco Stores Limited.Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Wortmarke "METRO".Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung.Klagegründe:Die Klägerin macht geltend, dass das Datum, an dem das ältere Recht, auf das der Widerspruch gestützt sei, gültig sein müsse, entweder das Datum der Entscheidung der Widerspruchsabteilung oder, hilfsweise, der Endzeitpunkt der Frist für die Einreichung weiterer Nachweise sein müsse; hierfür sei der Beweis zu erbringen. Es liege eine Verletzung der Verfahrensregeln gemäß Artikel 74 der Verordnung Nr. 40/941 und den Regeln 16 und 20 der Verordnung Nr. 2868/952 vor. In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 sei nicht festgelegt, dass die Gültigkeit der älteren Marke nur für das Datum der Einreichung des Widerspruchs erforderlich sei.

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1 - - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).

2 - - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 (ABl. L 303, S. 1).