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Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1Klage der Flex Equipos de Descanso, S.A. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 28. Mai 2004

(Rechtssache T-192/04)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Flex Equipos de Descanso, S.A., Madrid (Spanien), hat am 28. Mai 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist R. Ocquet, Lawyer.

Weitere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer war die Legget & Platt, Incorporated.

Die Klägerin beantragt,

-    die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 18. März 2004 in der Sache R 333/2003-1 aufzuheben und abzuändern, soweit damit die Beweismittel der Widerspruchsführerin und der Widerspruch Nr. B-386088 zurückgewiesen wurden;

-    die Sache an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuverweisen und anzuordnen, dass dieses die Eintragung der unter der Nr. 1607167 angemeldeten Gemeinschaftsmarke "LURA-FLEX" für alle angemeldeten Waren abzulehnen hat;

-    dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:        Legget & Platt, Inc.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Wortmarke "LURA-FLEX"für Waren der Klassen 6 und 20 (u. a. Sprungfedern für den Einbau in Möbel, Betten, Matratzen und Sitzmöbel; Möbel, Betten, Bettwaren, Matratzen usw.) (Anmeldung Nr 167167)

Inhaber der im Widerspruchsverfahren

geltend gemachten Marke oder des dort

geltend gemachten Zeichens:    Fabricas Lucia Antonia Betere, S.A., nunmehr Flex Equipos de Descanso, S.A.

Entgegenstehende Marke oder

entgegenstehendes Zeichen:    In Spanien eingetragene Bildmarke "FLEX" für Waren der Klassen 6 und 20 (u. a. Metallbaumaterial, metallische Bettrahmen; Betten, Mischmatratzen mit Metallsprungfedern, Möbel) sowie Bekanntheitsgrad dieser Zeichen im Zusammenhang mit Betten, Matratzen und Kopfkissen jeder Art

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:    Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Zurückweisung der Beschwerde der Flex Equipos de Descanso

Klagegründe:    Verstoß gegen Regeln 18 Absatz 2 und 22 Absatz 4 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Verletzung des Anspruchs der Widersprechenden auf rechtliches Gehör nach Regel 18 dieser Verordnung und Verstoß gegen Artikel 8 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates.

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