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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2007 - Flex Equipos de Descanso / HABM - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

(Rechtssache T-192/04)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil "flex" - Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marke eingereichten Unterlagen vor der Widerspruchsabteilung - Verpflichtung der Beschwerdekammer, die Notwendigkeit der Berücksichtigung der übersetzten Dokumente zu prüfen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Flex Equipos de Descanso, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt R. Ocquet, dann Rechtsanwalt I. Valdelomar Serrano)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: S. Laitinen und G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Leggett & Platt, Inc. (Carthage, Missouri, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: G. Cronin und S. Castley, Solicitors, sowie G. Hollingworth, Barrister)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. März 2004 (Sache R 333/2003-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Flex Equipos de Descanso, SA und der Leggett & Platt, Inc.

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. März 2004 (Sache R 333/2003-1) wird aufgehoben.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 217 vom 28.8.2004.