Language of document :

Klage, eingereicht am 23. Mai 2023 – Fest/Parlament

(Rechtssache T-305/23)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Nicolaus Fest (Zagreb, Kroatien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Seidel)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2023 (P9_TA(2023) 0061) über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nicolaus Fest [2022/2056 (IMM)], mit dem der von Ilana Cicurel verfasste Bericht (A9-0055/2023) gebilligt wird, nichtig ist.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Verletzung von Artikel 8 des Protokolls über die Immunitäten und Privilegien der Abgeordneten1

Der Kläger bringt vor, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen Teil einer parlamentarischen Debatte über den Schutz von Kindern seien, die im Plenum des Europäischen Parlaments stattgefunden habe, und die unter das allgemeine Interesse und die Meinungsfreiheit des Europaabgeordneten fielen. Der Tweet, der ihm vorgeworfen werde, sei die Antwort auf den Tweet eines ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundestages, der mit seinem Tweet unmittelbar einen Vorwurf des Klägers in einer parlamentarischen Debatte aufgegriffen habe. Der Kläger ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament aus diesen Gründen seine Immunität nicht aufheben dürfe.

Existenz eines fumus persecutionis

Der Kläger hegt den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Berlin, durch die die Strafverfolgung erfolge, in diesem Fall nur deshalb tätig werde, um einem politischen Gegner zu schaden oder um sich für eine Blamage in einem früheren Verfahren zu rächen.

____________

1 Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. 2012, C 326, S. 266).