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Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2015 – Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-1/12)1

(Staatliche Beihilfen – Beihilfe zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Von den französischen Behörden zugunsten der SeaFrance SA geplante Umstrukturierungsbeihilfen – Von der SNCF an SeaFrance gewährte Kapitalaufstockung und Darlehen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Begriff der staatlichen Beihilfe – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter, dann G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, B. Stromsky und T. Maxian Rusche)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/397/EU der Kommission vom 24. Oktober 2011 über die staatliche Beihilfe SA 32600 (2011/C) – Frankreich – Beihilfe zur Umstrukturierung von SeaFrance durch die SNCF (ABl. 2012, L 195, S. 1)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Französische Republik trägt die Kosten.

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1     ABl. C 80 vom 17.3.2012.