Language of document : ECLI:EU:C:2018:740





Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 19. September 2018 – Parlament/Strabag Belgium

(Rechtssache C229/18 P[R])

„Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Öffentliche Bauaufträge – Ausschreibungsverfahren – Entscheidung, mit der das Angebot eines Bieters abgelehnt und der Auftrag an andere Bieter vergeben wird – Aussetzung der Vollziehung dieser Entscheidung – Rechtsschutzinteresse – Erledigung“

Rechtsmittel – Rechtsschutzinteresse – Voraussetzung – Rechtsmittel, das geeignet ist, dem Rechtsmittelführer einen Vorteil zu verschaffen – Aufhebung des angefochtenen Rechtsakts im Laufe des Verfahrens – Gegenstandslosigkeit der Klage – Erledigung – Anwendung auf Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind

(Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 149 und 190 Abs. 1)

(vgl. Rn. 21-24)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Strabag Belgium SA im vorliegenden Rechtsmittelverfahren entstanden sind.

2.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Strabag Belgium SA im vorliegenden Rechtsmittelverfahren entstanden sind.