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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 – Strobl/Kommission

(Rechtssache F-56/05)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Ernennung – Vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommene Bewerber – Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen – Art. 12 des Anhangs XIII des Statuts – Vertrauensschutz – Gleichheitsgrundsatz – Diskriminierung wegen des Alters)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Peter Strobl (Greifenberg-Beuern, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und H. Krämer, dann J. Currall und Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Simm und I. Šulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Einstufung des vor Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommenen Klägers nach den ungünstigeren Bestimmungen des neuen Statuts (Art. 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten)

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 229 vom 17.9.2005, S. 28 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-260/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).