Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. April 2008 -Dalmasso / Kommission

(Rechtssache F-61/05)1

(Öffentlicher Dienst -Vertragsbedienstete - Einstellung - Einstufung in die Funktionsgruppe - Antrag auf Überprüfung der bei der Einstellung festgesetzten Einstufung und Besoldung - Ehemalige Hilfskraft, die als Vertragsbediensteter eingestellt wird - Art. 3a und Art. 80 Abs. 2 und 3 BSB - Aufgaben, die verschiedenen Funktionsgruppen zuzuordnen sind - Gleichbehandlung - Klage unbegründet)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Raffaele Dalmasso (Schaerbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der gegen die Entscheidung über seine Einstufung und Besoldung als Vertragsbediensteter gerichtete Antrag des Klägers, einer ehemaligen Hilfskraft, abgelehnt wird, sowie Antrag auf Schadensersatz (vormals T-269/05)

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 299 vom 17.9.2005, S. 30 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-269/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).