Klage, eingereicht am 31. Mai 2023 – Coinbase/EUIPO (C)
(Rechtssache T-304/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Coinbase, Inc. (Oakland, Kalifornien, USA) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Zintler, N. Schmidt-Hamkens und F. Stoll)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke C mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 629 156.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. März 2023 in der Sache R 2001/2022-1.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
festzustellen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates die Eintragung der streitigen Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht ausschließt;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung.
____________