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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Daniel Bauwens gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. April 2004

(Rechtssache T-154/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Daniel Bauwens, wohnhaft in Brüssel, hat am 22. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen und Jean-Noël Louis sowie Rechtsanwältin Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens zur Erstellung der Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 und über die Zurückweisung seines Antrags auf Befassung des Paritätischen Evaluierungsausschusses aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger habe beantragt, den Paritätischen Evaluierungsausschuss mit der vom gegenzeichnenden Beamten gegengezeichneten Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung zu befassen. Dieser Antrag sei als verspätet angesehen worden, weil er nach der Frist von fünf Werktagen gestellt worden sei, die in Artikel 7 der von der Beklagten erlassenen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 43 und 45 des Statuts vorgesehen sei.

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung, seinen Antrag zurückzuweisen und die Beurteilung endgültig festzustellen, und macht geltend, der Ablauf der Frist von fünf Werktagen hätte nach der Fußnote zu Artikel 7 der Allgemeinen Bestimmungen gehemmt sein müssen, da er ab dem Tag nach der förmlichen Bestätigung der Beurteilung durch den gegenzeichnenden Beamten für zwei Wochen in Urlaub gewesen sei. In diesem Zusammenhang rügt der Kläger außerdem einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und eine Verletzung der Grundsätze der guten und ordnungsgemäßen Verwaltung und der Gleichbehandlung.

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