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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Joël de Bry gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. April 2004

(Rechtssache T-157/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Joël de Bry, wohnhaft in Woluwe-St-Lambert (Belgien), hat am 22. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen und Jean-Noël Louis sowie Rechtsanwältin Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung über die Erstellung der Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger trägt vor, er sei durch einen Beurteilenden beurteilt worden, der derselben Besoldungsgruppe angehöre wie er selbst und der mit ihm um eine Beförderung konkurriere. Dieser Umstand begründe einen Interessenkonflikt in der Person seines Beurteilenden. Letzterer habe davon unter Verstoß gegen Artikel 14 des Statuts nicht die Anstellungsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Der Kläger rügt des Weiteren die mangelnde Kohärenz zwischen den Würdigungen der angefochtenen Beurteilung und den ihm erteilten Benotungen. Im Zusammenhang mit einer Bemerkung des gegenzeichnenden Beamten über die angebliche Nichteinhaltung der Normalarbeitszeit durch den Kläger macht er außerdem eine Verletzung der Begründungspflicht sowie der Verteidigungsrechte geltend.

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