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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 2006 - SELEX Sistemi Integrati / Kommission

(Rechtssache T-155/04)1

(Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "Unternehmen" - Beschwerde - Zurückweisung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: SELEX Sistemi Integrati SpA, ehemals Alenia Marconi Systems SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Sciaudone)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: zunächst P. Oliver und L. Visaggio, dann A. Bouquet, L. Visaggio und F. Amato)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Montag und T. Wessely)

Gegenstand

Nichtigerklärung oder Änderung der Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004, mit der die Beschwerde der Klägerin über eine angebliche Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags durch Eurocontrol zurückgewiesen wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C ## vom ##.