Language of document : ECLI:EU:T:2014:1068





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Dezember 2014 –

Heidrick & Struggles International/HABM (THE LEADERSHIP COMPANY)

(Rechtssache T‑43/14)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke THE LEADERSHIP COMPANY – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Zweck – Freihaltebedürfnis (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 17)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 18, 19)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke THE LEADERSHIP COMPANY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 23-28)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Oktober 2013 (Sache R 338/2013-2) über die Anmeldung des Wortzeichens THE LEADERSHIP COMPANY als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Heidrick & Struggles International, Inc. trägt die Kosten.