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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Mai 2006 - Voigt/Kommission

(Rechtssache F-55/05)1

(Beamte - Berufskrankheit - Keine beschwerende Maßnahme - Verfrühte Klage - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eric Voigt (Orange, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Autric)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann, im Beistand von Rechtsanwalt F. Longfils)

Gegenstand der Rechtssache

Anerkennung des beruflichen Ursprungs der Krankheit des Klägers und Ersatz des ihm angeblich entstandenen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 229 vom 17.9.2005 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-258/05 eingetragene Rechtssache, die mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden ist).