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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2005 - Nanbru / Parlament

(Rechtssache F-127/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Nicole-Kiwi Nanbru (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Vandersanden)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge der Klägerin

Aufhebung der der Klägerin am 3. Mai 2005 zugestellten Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2005, ihre Ruhegehaltsansprüche mit Wirkung vom 1. Januar 1995 neu festzusetzen;

Wiedereinsetzung der Klägerin in ihre Ruhegehaltsansprüche, wie sie ihr mit exakten, übereinstimmenden und geprüften Zahlen von der GD Personal des Europäischen Parlaments schriftlich (per E-mail oder auf Papier) mitgeteilt und mündlich bestätigt worden sind, indem ihr ein Differenzbetrag von 634,40 Euro monatlich bis zum Ablauf ihres Ruhegehalts gewährt wird;

Ersatz des von der Klägerin erlittenen immateriellen Schadens, der nach billigem Ermessen vorläufig mit 250 000 Euro veranschlagt wird;

Verurteilung des Beklagten zur Tragung der Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, eine Bedienstete auf Zeit des Europäischen Parlaments, die sich seit dem 1. Januar 2005 im Ruhestand befindet, wendet sich gegen dessen Entscheidung, ihr Ruhegehalt gegenüber dem Betrag herabzusetzen, der ihr genannt worden sei, als sie geprüft habe, ob sie in den Ruhestand treten und gegebenenfalls die Übertragung ihrer in Belgien erworbenen Rentenansprüche auf das Gemeinschaftssystem beantragen solle.

Was den Aufhebungsantrag angeht, so macht die Klägerin geltend, selbst wenn es einer Behörde möglich sei, eine rechtswidrige Entscheidung zu ersetzen, sei im vorliegenden Fall die neue Entscheidung, mit der ihre Ruhegehaltsansprüche auf einem niedrigeren Niveau festgesetzt worden seien als zuvor, nicht innerhalb einer angemessen Frist getroffen worden. Dadurch sei das Vertrauen verletzt worden, das die Klägerin berechtigterweise in die Höhe ihres Ruhegehalts habe setzen können.

Was den immateriellen Schaden betreffe, so ergebe er sich aus der Gesamtheit der Fehler, die das Europäische Parlament in dieser Angelegenheit begangen habe.

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