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Beschluss des Gerichts vom 1. Oktober 2021 – IJ/Parlament

(Rechtssache T-74/20)1

(Öffentlicher Dienst – Art. 100 BSB – Medizinischer Vorbehalt von fünf Jahren – Beschwerde beim Bürgerbeauftragten – Klagefrist – Verspätung – Keine wesentlichen neuen Tatsachen – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: IJ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi, M. Vandenbussche und A. Champetier)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: T. Lazian und C. González Argüelles)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Alver), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr, L. Vernier und M. Brauhoff)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 10. Oktober 2018, mit der auf die Klägerin der medizinische Vorbehalt nach Art. 100 Abs. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union angewendet wurde, und, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 29. Oktober 2019 über die Zurückweisung der gegen die genannte Entscheidung gerichteten Beschwerde vom 8. Januar 2019

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

IJ trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

Der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 103 vom 30.3.2020.