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Klage, eingereicht am 5. Oktober 2020 – Alessio u. a./EZB

(Rechtssache T-620/20)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Roberto Alessio (Turin, Italien) und 56 andere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Condinanzi und L. Boggio)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Anträge

Die Kläger beantragen,

die angefochtenen Beschlüsse nach Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage richtet sich gegen den Beschluss ECB – SSM-2019-ITCAR-11 vom 1. Januar 2019 der Auflösung der Organe mit Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen des beaufsichtigten Unternehmens (Banca Carige S.p.A.) und ihrer Ersetzung durch drei vorläufige Verwalter und einen Aufsichtsrat gemäß den Art. 69q, 70 und 98 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385 vom 1. September 1993 und gegen den Beschluss ECB-SSM-2019-ITCAR-13 der Verlängerung der mit dem Beschluss ECB-SSM-2019-ITCAR-11 der EZB auf Grundlage der Art. 69q, 70 und 98 des italienischen Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385 vom 1. September 1993 genehmigten vorläufigen Verwaltung des beaufsichtigten Unternehmens sowie gegen jede sich daraus ergebende und nachfolgende Handlung, insbesondere die nachfolgenden Beschlüsse der Verlängerung der vorläufigen Verwaltung des beaufsichtigten Unternehmens.

Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente ähneln jenen in der Rechtssache T-612/20, Malacalza Investimenti/EZB.

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