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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2011 – PASP u. a./Kommission

(Rechtssache T‑177/11 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire – Einfrieren von Geldern – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Erledigung der Hauptsache – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Klagerücknahme der Kläger im Hauptverfahren – Gegenstandslos gewordener Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – Erledigung (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 3-4)

Gegenstand

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, gemäß Art. 278 AEUV die Aussetzung des Vollzugs zum einen des Beschlusses 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 11, S. 36) und zum anderen der Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 11, S. 1) zu erlangen

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

2.

Die Kläger tragen die Kosten.