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Urteil des Gerichts vom 10. Juli 2012 - Interspeed/Kommission

(Rechtssache T-587/10)

(Außervertragliche Haftung - Außenbeziehungen - Ausschreibung der AER für Arbeiten am Grenzübergang Preševo [Serbien], die Finanzierung dieser Arbeiten und andere damit verbundene Maßnahmen - Fehlender Kausalzusammenhang)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerin: Holding kompanija Interspeed a.d. (Belgrad, Serbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Bošnjak)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und B. Rous)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Arbeiten am Grenzübergang Preševo (Serbien) entstanden sein soll, die aufgrund eines von der EAR finanzierten Vertrags durchgeführt wurden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Holding kompanija Interspeed a.d. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 89 vom 19.3.2011.