Language of document :

Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2012 - Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-588/10)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen - Getrocknete Weintrauben - Rohtabak - Sondermaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres - Schaf- und Ziegenfleisch - Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, E. Leftheriotou und X. Basakou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou, H. Tserepa-Lacombe und A. Markoulli)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/668/EU der Kommission vom 4. November 2010 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 288, S. 24), soweit er bestimmte von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben ausschließt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 89 vom 19.3.2011.