Klage, eingereicht am 18. Februar 2021 – Deichmann/EUIPO – Munich (Muster aus zwei gekreuzten Streifen auf der Seite eines Schuhs)
(Rechtssache T-117/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Deichmann SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Onken)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Munich, SL (La Torre de Claramunt, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung von zwei gekreuzten Streifen auf der Seite eines Schuhs) – Unionsmarke Nr. 2 923 852.
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Dezember 2020 in der Sache R 2882/2019-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Verletzung von Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 94 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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