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Klage, eingereicht am 18. Februar 2021 – Deichmann/EUIPO – Munich (Muster aus zwei gekreuzten Streifen auf der Seite eines Schuhs)

(Rechtssache T-117/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Deichmann SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Onken)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Munich, SL (La Torre de Claramunt, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung von zwei gekreuzten Streifen auf der Seite eines Schuhs) – Unionsmarke Nr. 2 923 852.

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Dezember 2020 in der Sache R 2882/2019-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Verletzung von Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 94 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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