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Beschluss des Gerichts vom 15. Oktober 2013 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-148/13)1

(Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Veröffentlichung im Amtsblatt – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Centeno Huerta, dann M. J. García-Valdecasas Dorrego, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, J. Baquero Cruz und B. Eggers)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/125/12 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) für die Fachgebiete „Audit“, „Finanzen/Rechnungsführung“ und „Wirtschaft/Statistik“ (ABl. 2012, C 394 A, S. 1)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 123 vom 27.4.2013.