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Klage, eingereicht am 8. Januar 2014 – Bergallou/Parlament und Rat

(Rechtssache T-22/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Amal Bergallou (Lot, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 7 (Reisetage) des Anhangs V des Statuts und Art. 8 (Reisekosten) des Anhangs VII des Statuts, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, veröffentlicht im Amtsblatt L 287 vom 29. Oktober 2013, aufzuheben, soweit der Anspruch auf Reisekosten und auf Reisetage an die Zahlung einer Auslands- oder Expatriierungszulage gebunden ist;

die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von 165 596,42 Euro für den erlittenen materiellen Schaden und einen Betrag von 40 000 Euro für den immateriellen Schaden zu zahlen;

die Beklagten zu verurteilen, für den erlittenen immateriellen und materiellen Schaden Verzugs- und Ausgleichszinsen in Höhe von 6,75 % zu zahlen;

die Beklagten zur Zahlung der Kosten zu verurteilen, die der Klägerin durch dieses Verfahren entstanden sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin – die ihren Herkunftsort in Marokko hat, aber keine Auslands- oder Expatriierungszulage erhält und daher durch die Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union den Anspruch auf eine Pauschalvergütung der Reisekosten und auf Erhöhung des Jahresurlaubs durch zusätzliche Urlaubstage als Reisetage verliert – fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache Nguyen/Parlament und Rat (T-20/14) vorgebrachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.