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Klage, eingereicht am 10. September 2008 - Murnauer Markenvertrieb/HABM - Fitne Gesundheit und Wellness (Notfall Bonbons)
(Rechtssache T-372/08)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: Murnauer Markenvertrieb GmbH (Trebur, Deutschland) (Prozessbevollmächtigten: Rechtsanwälte H. Daniel und O. I. Haleen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fitne Gesundheits- und Wellness GmbH (Salzhemmendorf, Deutschland)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vom 10. Juli 2008, Beschwerdesache R 909/2007-1, aufzuheben;
die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Die Wortmarke "Notfall Bonbons" für Waren der Klassen 5 und 30 (Gemeinschaftsmarke Nr. 3 563 251)
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Fitne Gesundheits- und Wellness GmbH
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit der betroffenen Marke
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Stattgabe dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der betroffenen Marke
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke "Notfall Bonbons" für die geschützten Waren weder beschreibend sei, noch es an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle.
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