Language of document :

SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 10. September 2008 - Murnauer Markenvertrieb/HABM - Fitne Gesundheit und Wellness (Notfall Bonbons)

(Rechtssache T-372/08)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Murnauer Markenvertrieb GmbH (Trebur, Deutschland) (Prozessbevollmächtigten: Rechtsanwälte H. Daniel und O. I. Haleen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fitne Gesundheits- und Wellness GmbH (Salzhemmendorf, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vom 10. Juli 2008, Beschwerdesache R 909/2007-1, aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Die Wortmarke "Notfall Bonbons" für Waren der Klassen 5 und 30 (Gemeinschaftsmarke Nr. 3 563 251)

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Fitne Gesundheits- und Wellness GmbH

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit der betroffenen Marke

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Stattgabe dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der betroffenen Marke

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke "Notfall Bonbons" für die geschützten Waren weder beschreibend sei, noch es an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle.

____________