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Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 1. März 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts Berlin - Deutschland) – Verfahren beantragt von Doris Margret Lisette Mahnkopf

(Rechtssache C-558/16)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung [EU] Nr. 650/2012 – Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis – Geltungsbereich – Möglichkeit der Aufnahme von Angaben zum Erbteil des überlebenden Ehegatten in das Europäische Nachlasszeugnis)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Kammergericht Berlin

Parteien des Ausgangsverfahrens

Doris Margret Lisette Mahnkopf

Beteiligter: Sven Mahnkopf

Tenor

Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.

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1     ABl. C 30 vom 30.1.2017.