Language of document : ECLI:EU:T:2014:779





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 18. September 2014 –
Polo/Lauren/HABM – FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)

(Rechtssache T‑265/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke mit der Darstellung eines Polospielers – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke mit der Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält – Bildmarken mit der Darstellung eines Polospielers (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5) (vgl. Rn. 25-27, 30-33, 39)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen The Polo/Lauren Company, LP und der FreshSide Ltd

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012‑2) wird aufgehoben.

2.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der The Polo/Lauren Company, LP.

3.

Die FreshSide Ltd trägt ihre eigenen Kosten.