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Amtsblattmitteilung

 

Klage des José Barbosa Gonçalves gegen die Europäische Kommission, eingereicht am 9. August 2002

    (Rechtssache T-238/02)

    Verfahrenssprache: Portugiesisch

José Barbosa Gonçalves, wohnhaft in Viana do Castelo, hat am 9. August eine Klage gegen die Europäische Gemeinschaft beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt João Dias Gonçalves.

Der Kläger beantragt,

(die Europäische Kommission zu verurteilen, ihm Schadensersatz in einer vom Gericht festzulegenden Höhe nicht unter 1 016 200 Euro zu zahlen;

(der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen;

(der Kommission aufzugeben, die Entscheidung, mit der sie verurteilt wird, in den auflagestärksten europäischen Tageszeitungen und Wochenzeitschriften zu veröffentlichen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf Fehler in den Prüfungen des Allgemeinen Auswahlverfahrens KOM/A/6/01, auf Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung der Prüfungen, auf Verstöße gegen die Regeln für das Auswahlverfahren und gegen die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, Neutralität und Unabhängigkeit sowie auf eine Ungleichbehandlung der Bewerber.

Nach Ansicht des Klägers sind seine berechtigten beruflichen Erwartungen so verletzt worden, dass die Aufhebung des Auswahlverfahrens die erlittenen Schäden nicht wieder gutmachen würde. Er beantragt deshalb, die Beklagte zu verurteilen, die durch ihr Verhalten entstandenen immateriellen und materiellen Schäden zu ersetzen, insbesondere den entgangenen Gewinn, der die Einkünfte umfasse, die er mit Wahrscheinlichkeit gehabt hätte.

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