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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 30. Juni 2005

in der Rechtssache T-439/03: Ulrike Eppe gegen Europäisches Parlament1

(Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Erforderliche Berufserfahrung)

(Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-439/03, Ulrike Eppe, wohnhaft in Hannover (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Klöber, gegen Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. de Wachter und N. Lorenz, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EUR/A/167/02 vom 24. Februar und vom 28. April 2003 und der Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 17. September 2003 hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Vilaras sowie der Richter F. Dehousse und D. Šváby, - Kanzler: H. Jung - am 30. Juni 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten der Verfahren der einstweiligen Anordnung.

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1 - ABl. C 94 vom 17.4.2004.