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Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 26. März 2009 - Selex Sistemi Integrati SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol)

(Rechtssache C-113/07 P)1

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 82 EG - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Tätigkeit - Internationale Organisation - Missbrauch einer beherrschenden Stellung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Selex Sistemi Integrati SpA (Prozessbevollmächtigte: F. Sciaudone, R. Sciaudone und D. Fioretti, avvocati)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und F. Amato), Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Montag und T. Wessely)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2006, Selex Sistemi Integrati S.p.A./Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Eurocontrol (T-155/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung oder Änderung der Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004, mit der die Beschwerde von Selex Sistemi Integrati über eine angebliche Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags durch Eurocontrol zurückgewiesen wurde, abgewiesen hat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Hälfte der Kosten der Europäischen Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol).

Die Europäische Organisation für Flugsicherung trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 117 vom 26.5.2007.