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Urteil des Gerichts vom 29. November 2011 - Birkhoff/Kommission

(Rechtssache T-10/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Familienzulagen - Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind - Kind, das an einer schweren Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Weigerung, die Zahlung der Zulage zu verlängern)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzillo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010, Birkhoff/Kommission (F-60/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010, Birkhoff/Kommission (F-60/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011.