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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Inex NV gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 18. April 2003

    (Rechtssache T-153/03)

    Verfahrenssprache: Französisch

Die Inex NV, Luxemburg, hat am 18. April 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Thierry van Innis.

Anderer Verfahrensbeteiligter im Verfahren vor der Zweiten Beschwerdekammer: Robert Wiseman & Sons Limited, Glasgow (Vereinigtes Königreich).

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Beklagten vom 4. Februar 2003 in der Sache R106/2001-2 aufzuheben;

(dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Robert Wiseman & Sons Limited.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke mit der Darstellung einer Kuhhaut in Schwarz und Weiß ( Anmeldung Nr. 132 134 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 32 und 39 (u. a. Milch, Milchgetränke, Milcherzeugnisse, Rahm und Joghurt).

Inhaberin der Widerspruchsmarke

oder des Widerspruchszeichens:Die Klägerin.

Widerspruchsmarke oder -zeichen:Die zusammengesetzte eingetragene Benelux-Marke Nr. 580 538 mit u. a. der Abbildung einer Kuhhaut in Schwarz und Weiß für Waren der Klassen 29 und 30.

Entscheidung der

Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.

Klagegründe:Verkennung des Begriffs der Verwechslungsgefahr in seiner Auslegung durch den Gerichtshof angesichts

(der Identität der Waren,

(der Ähnlichkeit der mit dem Widerspruch angegriffenen Marke mit dem beherrschenden und unterscheidungskräftigen Bestandteil der älteren Marke,

(der Bestimmung der Waren zum täglichen Verbrauch durch die Allgemeinheit der Verbraucher.

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