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Klage, eingereicht am 1. August 2012 - Leiner/HABM - Recaro (REVARO)

(Rechtssache T-349/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Rudolf Leiner GmbH (Sankt Pölten, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Emberger, I. Rudnay und L. Emberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Recaro Beteiligungs GmbH (Kaiserslautern, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Mai 2012 in der Sache R 482/2011-1 im Sinne einer Stattgebung der Beschwerde abzuändern, in eventu die Entscheidung aufzuheben;

der Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "REVARO" enthält, für Waren der Klassen 11, 20 und 24

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Recaro Beteiligungs-GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung "RECARO" für Waren der Klassen 10, 12, 14, 20, 25 und 28

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

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