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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. September 2009 - ETF/Landgren

(Rechtssache T-404/06 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer - Entlassungsentscheidung - Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB - Begründungpflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Finanzielle Entschädigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Pia Landgren (Revigliasco, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Plenum) vom 26. Oktober 2006, Landgren/ETF (F-1/05, Slg. ÖD 2006, I-A-1-123 und II-A-1-459), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die Frau Pia Landgren im Rahmen des vorliegenden Verfahrens entstanden sind.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007.