Language of document : ECLI:EU:T:2011:479





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. September 2011 – CEVA/Kommission

(Rechtssache T‑285/09)

„Sonderprogramm der technologischen Forschung und Entwicklung im Bereich lebender Ressourcen – Vorhaben SEAPURA – Förderungsvertrag – Schiedsklausel – Aufforderung zur Erstattung von Vorschüssen, die in Erfüllung eines Vertrags über die Forschungsfinanzierung gezahlt wurden – Mahnschreiben – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Umdeutung der Klage – Nichteinbeziehung (Art. 230 EG und 238 EG) (vgl. Randnrn. 34-35)

2.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Nichtigerklärung von Mahnschreiben der Kommission, die auf Rückzahlung einer Förderung gerichtet sind – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnrn. 45-48)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von vier Mahnschreiben der Kommission vom 11. Mai 2009, mit denen sie die Klägerin aufforderte, ihr die Vorschüsse zu erstatten, die sie ihr in Erfüllung eines im Rahmen des Sonderprogramms der technologischen Forschung und Entwicklung über ein Vorhaben mit dem Titel „Lebensqualität und Management lebender Ressourcen“ geschlossenen Förderungsvertrags gezahlt habe

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Centre d’étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.