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Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2022 – RT France/Rat

(Rechtssache T-125/22)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Vorübergehendes Verbot für bestimmte Medien, Inhalte zu senden, und Aussetzung ihrer Rundfunklizenzen – Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, für die die restriktiven Maßnahmen gelten – Zuständigkeit des Rates – Verteidigungsrechte – Anspruch auf rechtliches Gehör – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit – Verhältnismäßigkeit – Unternehmerische Freiheit – Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: RT France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch die Rechtsanwälte E. Piwnica und M. Nguyen Chanh)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch S. Lejeune, R. Meyer und S. Emmerechts als Bevollmächtigte)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Belgien (vertreten durch C. Pochet, M. Van Regemorter und L. Van den Broeck als Bevollmächtigte), Republik Estland (vertreten durch N. Grünberg und M. Kriisa als Bevollmächtigte), Französische Republik (vertreten durch A.-L. Desjonquères, J.-L. Carré, W. Zemamta und T. Stéhelin als Bevollmächtigte), Republik Lettland (vertreten durch K. Pommere, J. Davidoviča, I. Hūna, D. Ciemiņa und V. Borodiņeca als Bevollmächtigte), Republik Litauen (vertreten durch K. Dieninis und V. Kazlauskaitė-Švenčionienė als Bevollmächtigte), Republik Polen (vertreten durch B. Majczyna und A. Miłkowska als Bevollmächtigte), Europäische Kommission (vertreten durch D. Calleja Crespo, V. Di Bucci, J.-F. Brakeland und M. Carpus Carcea als Bevollmächtigte), Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (vertreten durch F. Hoffmeister, L. Havas und M. A. De Almeida Veiga als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2022/351 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 65, S. 5), und der Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 65, S. 1), soweit diese Rechtsakte sie betreffen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

RT France trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Rates einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Das Königreich Belgien, die Republik Estland, die Französische Republik, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Polen, die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 148 vom 4.4.2022.