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Amtsblattmitteilung

 

    Klage der La Maison de l'Europe Avignon-Méditerranée gegen die Kommission der

    Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Februar 2003

    (Rechtssache T-43/03)

    Verfahrenssprache: Französisch

La Maison de l'Europe Avignon-Méditerranée mit Sitz in Avignon (Frankreich) hat am 10. Februar 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt François Martineau.

Die Klägerin beantragt,

(die Beklagte zur Zahlung von 100 000 Euro als Ersatz des Schadens zu verurteilen, den sie dadurch erlitten hat, dass der Vertreter der Europäischen Kommission in Marseille bei der Sitzung vom 23. Januar 2003 in den Geschäftsräumen der Vertretung der Europäischen Kommission in Marseille falsche und zumindest vertrauliche Informationen verbreitet habe;

(der Beklagten sämtliche "erstattungsfähigen Kosten", insgesamt 10 000 Euro, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin trägt vor, ein Vertreter der Beklagten habe in einer Sitzung am 23. Januar 2003 in Marseille falsche und jedenfalls vertrauliche Informationen verbreitet. Dadurch sei ihr der Schaden entstanden, dessen Ersatz sie mit der vorliegenden Klage fordere. Sie stützt ihre Anträge auf die außervertragliche Haftung der Beklagten gemäß Artikel 288 EG und auf eine angebliche Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, die der Vertreter der Beklagten nach Artikel 287 EG habe.

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