Language of document : ECLI:EU:T:2008:74





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. März 2008 – Maison de l’Europe Avignon Méditerranée/Kommission

(Rechtssache T-43/03)

„Außervertragliche Haftung – Label ‚Info Point Europe‘ – Äußerungen eines Vertreters der Kommission über die Klägerin“

1.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 20, 46-47)

2.                     Beamte – Rechte und Pflichten – Wahrung des Ansehens des Amtes – Umfang (Beamtenstatut, Art. 12 Abs. 1) (vgl. Randnr. 33)

3.                     Beamte – Rechte und Pflichten – Handlungen, die das Ansehen des Amtes beschädigen können (Beamtenstatut, Art. 12 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 37-39)

4.                     Europäische Gemeinschaften – Organe – Verpflichtungen – Wahrung des Berufsgeheimnisses – Umfang (Art. 287 EG) (vgl. Randnrn. 40-45)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch Äußerungen des Vertreters der Kommission in Marseille in einer Sitzung am 23. Januar 2003 erlitten zu haben glaubt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Maison de l’Europe Avignon Méditerranée trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.