Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2008 - Maison de l'Europe Avignon Méditerranée/Kommission

(Rechtssache T-43/03)1

(Außervertragliche Haftung - Label "Info Point Europe" - Äußerungen eines Vertreters der Kommission über die Klägerin)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maison de l'Europe Avignon Méditerranée (Avignon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Martineau und N. Benoît)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: J.-F. Pasquier)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch Äußerungen des Vertreters der Kommission in Marseille in einer Sitzung am 23. Januar 2003 erlitten zu haben glaubt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

La Maison de l'Europe Avignon Méditerranée trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

____________

1 - ABl. C 101 vom 26.4.2003.