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Beschluss des Gerichts vom 7. Oktober 2014 – BT/Kommission

(Rechtssache T-59/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Nichtverlängerung des Vertrags – Art. 76 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: BT (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Visan und Rechtsanwalt G. Coca)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und A.-C. Simon)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 3. Dezember 2012, BT/Kommission (F-45/12, Slg. ÖD, EU:F:2012:168), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

BT trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 114 vom 20.4.2013.