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Beschluss des Gerichts vom 22. November 2022 – Validity/Kommission

(Rechtssache T-640/20)1

(Nichtigkeitsklage – Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente zu einer geplanten, durch den EFRE kofinanzierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Offenlegung nach Klageerhebung – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Teilweise Erledigung – Antrag auf Anpassung der Klageschrift – Teilweise Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Validity Foundation – Mental Disability Advocacy Centre (Budapest, Ungarn) (vertreten durch Rechtsanwalt B. Van Vooren und Rechtsanwältin R. Oyarzabal Arigita)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch K. Herrmann und A. Spina als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 5540 final der Kommission vom 6. August 2020, mit dem ihr der Zugang zu Dokumenten zu einer von den ungarischen Behörden geplanten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verweigert wurde, und des Beschlusses C(2021) 2834 final der Kommission vom 19. April 2021, mit dem ihr Zugang zu diesen Dokumenten gewährt wurde.

Tenor

Der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 5540 final der Europäischen Kommission vom 6. August 2020, mit dem Validity Foundation – Mental Disability Advocacy Centre der Zugang zu Dokumenten zu einer von den ungarischen Behörden geplanten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verweigert wurde, hat sich erledigt.

Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 9 vom 11.1.2021.