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Klage, eingereicht am 30. Januar 2012 - Hamcho und Hamcho International/Rat

(Rechtssache T-43/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mohamad Hamcho (Damaskus, Syrien) und Hamcho International (Damaskus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ponsard)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Kläger beantragen,

die vorliegende Klage im beschleunigten Verfahren zuzulassen;

folgende Rechtsakte, soweit sie die Kläger betreffen, für nichtig zu erklären:

den Beschluss 2011/273/GASP in der aktuellen ergänzten und geänderten Fassung, einschließlich aller in Randnr. 17 [der Klageschrift] angeführten Beschlüsse;

die Verordnung Nr. 442/2011 in der aktuellen ergänzten und geänderten Fassung, einschließlich aller in Randnr. 18 [der Klageschrift] angeführten Verordnungen;

den Beschluss 2011/782/GASP in der aktuellen, insbesondere durch den Durchführungsbeschluss 2012/37/GASP ergänzten und geänderten Fassung gemäß Randnr. 19 [der Klageschrift];

die Verordnung Nr. 36/2012 in der aktuellen, insbesondere durch die Durchführungsverordnung Nr. 55/2012 ergänzten und geänderten Fassung gemäß Randnr. 20 [der Klageschrift];

den in seiner an die Kläger gerichteten Mitteilung vom 21. Dezember 2011 enthaltenen Beschluss des Rates für nichtig zu erklären, soweit darin an ihrer Eintragung auf den streitigen Listen festgehalten wird;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Kläger zwei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-653/11, Jaber/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder diesen ähneln.

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