Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. November 2013 – Wünsche Handelsgesellschaft International/Kommission
(Rechtssache T‑147/12)
„Zollunion – Einfuhr von Pilzkonserven aus China – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass es nicht gerechtfertigt ist, die Einfuhrabgaben zu erlassen – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Erkennbarer Irrtum der Zollbehörden – Offensichtliche Fahrlässigkeit des Einführers – Vertrauensschutz – Verhältnismäßigkeit – Ordnungsgemäße Verwaltung – Gleichbehandlung“
1. Eigenmittel der Europäischen Union – Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben – Art. 236 der Verordnung Nr. 2913/92 – Geltungsbereich – Grenzen – Anwendung des materiellen Zollrechts – Ausschließliche Zuständigkeit der nationalen Behörden (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 236 und 243) (vgl. Randnrn. 24, 25)
2. Eigenmittel der Europäischen Union – Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Voraussetzungen für ein Absehen von der buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2913/92 – Verpflichtung, gegenüber den Zollbehörden alle nach Unions- und nationalem Recht erforderlichen Angaben zu machen – Umfang (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 31)
3. Eigenmittel der Europäischen Union – Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Voraussetzungen für ein Absehen von der buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2913/92– Irrtum der Verwaltung, der „vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden“ konnte – Beurteilungskriterien – Komplexität der Tarifregelung (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; Verordnungen der Kommission, Nr. 2125/95, Art. 10 Abs. 1, und Nr. 1864/2004, Art. 14 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 44, 45, 48, 69)
4. Eigenmittel der Europäischen Union – Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Voraussetzungen für ein Absehen von der buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2913/92 – Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners – Begriff – Verpflichtung des Abgabenschuldners, sich bei Zweifeln über die Bestimmung des Warenursprungs nach Kräften zu informieren – Umfang (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 82, 83, 85)
5. Eigenmittel der Europäischen Union – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Vorliegen eines besonderen Falles – Umstände, die „nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit“ des Beteiligten zurückzuführen sind – Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit – Kumulative Voraussetzungen – Verweigerung der Erstattung oder des Erlasses, wenn nur eine dieser Voraussetzungen fehlt– Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 92-94, 102, 103, 116)
6. Recht der Europäischen Union – Grundsätze –Vertrauensschutz – Voraussetzungen – Konkrete Zusicherungen der Verwaltung (vgl. Randnr. 110)
7. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Gleichbehandlung – Begriff (vgl. Randnr. 120)
Gegenstand
| Nichtigerklärung des Beschlusses K(2011) 6393 endgültig der Kommission vom 16. September 2011, mit dem festgestellt wird, dass es nicht gerechtfertigt ist, die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall zu erlassen |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Wünsche Handelsgesellschaft International mbH & Co. KG trägt die Kosten. |