Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache T-163/01, Juan Pedro Perez Escanilla gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Beförderung ( Abwägung der Verdienste ( Anfechtungsklage)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-163/01, Juan Pedro Perez Escanilla, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und V. Peere, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser), wegen Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 1999 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke sowie des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin P. Lindh ( Kanzler: J. Palacio González, Verwaltungsrat ( am 11. Juli 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

        1.Die Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 1999 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern, wird aufgehoben.

        2.Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

____________

1 - (ABl. C 275 vom 29. 9. 2001.