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Urteil des Gerichts vom 27. September 2011 - 3F/Kommission

(Rechtssache T-30/03 RENV)1

(Staatliche Beihilfen - Von den dänischen Behörden gewährte steuerliche Beihilfen - Seeleute, die auf im internationalen dänischen Schiffsregister eingetragenen Schiffen beschäftigt sind - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Ernsthafte Schwierigkeiten)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: 3F, ehemals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) (Kopenhagen, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Bentley, QC, und Rechtsanwalt A. Worsøe, dann P. Bentley und Rechtsanwalt P. Torbøl)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und N. Khan)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: V. Pasternak Jørgensen und C. Vang)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

3F, ehemals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID), trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission in den Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht entstanden sind.

Das Königreich Dänemark trägt die Kosten, die ihm in den Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht entstanden sind.

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1 - ABl. C 70 vom 22.3.2003.