Beschluss des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007 – SID/Kommission
(Rechtssache T-30/03)
„Staatliche Beihilfe – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Begriff des Betroffenen – Gewerkschaft“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 21-42)
Gegenstand
| Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten |
Tenor
1. | | Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. | | Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission. |
3. | | Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten. |