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Klage, eingereicht am 3. Mai 2024 – Euro Asia Cargo/Rat

(Rechtssache T-232/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Euro Asia Cargo Private Ltd (Colombo, Sri Lanka) (vertreten durch Rechtsanwälte F. Wolf und T. Ackermann)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss (GASP) 2024/746 des Rates vom 23. Februar 20241 und die Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23. Februar 20242 für nichtig zu erklären soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

Dem Rat sei mit seiner Entscheidung, den Namen der Klägerin in Anhang IV des geänderten Beschlusses 2014/512/GASP und in Anhang IV der geänderten Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (zusammen: Anhang IV) aufzunehmen, ein Beurteilungsfehler unterlaufen. Die Klägerin erfülle nicht die für die Aufnahme in Anhang IV erforderlichen Kriterien.

Der Rat habe gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und die unternehmerische Freiheit der Klägerin rechtswidrig eingeschränkt. Die Aufnahme der Klägerin in Anhang IV sei offensichtlich ungeeignet, um das verfolgte Ziel zu erreichen.

Der Rat habe das in Art. 41 der Charta verankerte Verfahrensgrundrecht auf eine gute Verwaltung verletzt. Weder habe der Rat die Klägerin vor der Aufnahme in Anhang IV informiert, noch habe er die Entscheidung zur Aufnahme der Klägerin begründet.

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1 Beschluss (GASP) 2024/746 des Rates vom 23. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L, 2024/746).

1 Verordnung (EU) 2024/745 vom 23. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L, 2024/745).