Beschluss des Gerichts vom 12. Juni 2012 - Vesteda Groep/Kommission
(Rechtssache T-206/10)
(Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der Niederlande zugunsten von Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus - Bestehende Beihilfen - Entscheidung, mit der die vom Mitgliedstaat eingegangenen Verpflichtungen genehmigt werden - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Vesteda Groep BV (Maastricht, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van der Wal und T. Boesman)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet, S. Noë und S. Thomas im Beistand von Rechtsanwalt H. Gilliams)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 9963 final der Kommission vom 15. Dezember 2009 betreffend die staatlichen Beihilfen E 2/2005 und N 642/2009 - Niederlande - Bestehende Beihilfe und besondere Projektbeihilfe für Wohnungsbauunternehmen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Vesteda Groep BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 - ABl. C 179 vom 3. 7. 2010.