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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Juni 2009 - NDSHT/Kommission

(Rechtssache T-152/06)1

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Beschwerde eines Wettbewerbers - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - Handlung, die nicht mit einer Klage angefochten werden kann - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: NDSHT Nya Destination Stockholm Hotell & Teaterpaket AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Merola und L. Armati)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: T. Scharf)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidungen, die in den Schreiben der Kommission vom 24. März und 28. April 2006 an NDSHT enthalten sein sollen, die eine Beschwerde in Bezug auf staatliche Beihilfen betreffen, die die Stadt Stockholm der Stockholm Visitors Board AB rechtswidrig gewährt haben soll (Sache CP 178/04 - Vorwurf einer staatlichen Beihilfe zugunsten der SVB AB)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die NDSHT Nya Destination Stockholm Hotell & Teaterpaket AB trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006.